Für den Zivilschutz sind in Österreich folgende einheitliche Sirenensignale festgelegt:

WARNUNG:

Ein gleich bleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

 

ALARM:

Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet „Alarm“. Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

 

ENTWARNUNG:

Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.

SIRENENPROBE:


Die Sirenenprobe mit einem Dauerton von 15 Sekunden dient zur Funktionsüberprüfung und wird jeden Samstagmittag, abwechselnd vom Bezirk, vom Land oder von der Feuerwehr selbst durchgeführt.

 

FEUERWEHREINSATZ:


Das Sirenensignal für den Feuerwehreinsatz ist ein Dauerton von 3 x 15 Sekunden mit einer von Unterbrechung von 2 x 7 Sekunden. Meldet sich die Feuerwehr innerhalb einer gewissen Zeit nicht bei der alarmierenden Stelle, wird dieses Signal wiederholt und zeitgleich auch die Nachbarfeuerwehr mitalarmiert.